Die Beschwerdeführenden rügen, dass die Festlegung des Gewässerraums zu abstrakt erfolgt sei beziehungsweise dass die lokalen Gegebenheiten vorliegend zu wenig konkret berücksichtigt worden seien. Dass die lokalen Gegebenheiten eines Gewässers bei der Umsetzung der Gewässerräume berücksichtigt werden müssen, trifft zu. 328 Verwaltungsbehörden 2019