Die konkrete Festlegung der Breite des Gewässerraums in den kommunalen Nutzungsplänen Siedlung und Kulturland mittels naturnaher oder natürlicher Vergleichsstrecken (Referenzstrecken) sowie unter Einbezug historischer Dokumente (alte Pläne der früheren Korrektion des Möhlinbachs aus den Jahren 1910/11) ermöglicht eine möglichst situationsgerechte Festlegung des Gewässerraums sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Dorfs und erscheint sachgerecht und nachvollziehbar. Sie vermag vorliegendenfalls besser zu überzeugen als beispielsweise die Anwendung der abstrakten Korrekturfaktoren bei eingeschränkter Breitenvariabilität (Wasser-