Zeiningen im Dorf davon ausgehen, dass die theoretische minimale Gewässerraumbreite ebenfalls mindestens 16–18 m betrage. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Beurteilung der Fachperson an. Die konkrete Festlegung der Breite des Gewässerraums in den kommunalen Nutzungsplänen Siedlung und Kulturland mittels naturnaher oder natürlicher Vergleichsstrecken (Referenzstrecken) sowie unter Einbezug historischer Dokumente (alte Pläne der früheren Korrektion des Möhlinbachs aus den Jahren 1910/11) ermöglicht eine möglichst situationsgerechte Festlegung des Gewässerraums sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Dorfs und erscheint sachgerecht und nachvollziehbar.