In diesen Bereichen dürfte ein Faktor, der deutlich über 1,0 liegt, selten angemessen sein. Vielmehr müsste je nach Verbauung des Gewässers teilweise ein Faktor unter 1,0 angewendet werden, um zur natürlichen Breite zu gelangen. In Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "natürlichen Breite" 326 Verwaltungsbehörden 2019