Diese Ausführungen sind nachvollziehbar und überzeugen. Die genannten Methoden (oder ein allfälliger Methodenmix) zur Bestimmung der natürlichen Sohlenbreite entsprechen heute der gemeinsamen Auffassung der zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden sowie der interkantonalen Konferenzen und gelten somit als unter Fachleuten allgemein anerkannt. Die Anwendung eines schematischen Korrekturfaktors auf die bestehende Sohlenbreite steht dabei zu Recht nicht mehr im Vordergrund. Die genannten Korrekturfaktoren basieren auf der Annahme, dass früher künstlich begradigte Gewässer eher verschmälert wurden, was aber nicht generell zutrifft.