• anhand der Breite naturnaher/natürlicher Vergleichsstrecken (Referenzstrecken); • unter Einbezug historischer Dokumente (zum Beispiel historische Karten und Bilder, Plangrundlagen von früheren Wasserbauprojekten); • anhand hydraulischer, empirischer Methoden …; • unter Anwendung eines Korrekturfaktors; dieser beträgt bei eingeschränkter Breitenvariabilität (Wasserspiegelbreite) 1,5, bei fehlender Breitenvariabilität 2,0. 2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 325