AGVE 1987 S. 233) und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die oben genannten öffentlichen Interessen schwer wiegen, ist die Verhältnismässigkeit zu bejahen. Zusammenfassend erweist sich der Abbruch des Wochenendhauses zwecks der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands als unabdingbar und verhältnismässig. 578 Verwaltungsbehörden 2020