Schliesslich sind die präjudiziellen Wirkungen einer Duldung eines derart rechtswidrigen Zustands nicht zu unterschätzen. Aufgrund der Akten ist ausgewiesen, dass die Beschwerdeführerin das Wochenendhaus nach und nach vollständig erneuert hat, ohne eine Baubewilligung dafür einzuholen. Würde nun auf den Rückbau verzichtet, würden den Behörden die Argumente fehlen, um einen solchen in anderen Fällen anzuordnen. Aus den soeben gemachten Ausführungen ergibt sich, dass das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands im vorliegenden Fall sehr stark zu gewichten ist.