Der Verzicht auf den Rückbau des umgebauten Wochenendhauses beziehungsweise die Tolerierung der Umbauten stellt mithin keine wirksame Massnahme dar, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Eine andere mildere, gleich wirksame Massnahme wie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch einen Rückbau des umgebauten Wochenendhauses ist daher nicht ersichtlich. 2020 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 577