Eine weitere gleich geeignete, aber mildere Massnahme zur Erreichung der angestrebten Ziele ist vorliegend nicht ersichtlich. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die durch die vorgenommenen baulichen Massnahmen geschaffene Wohnnutzungsmöglichkeit des Wochenendhauses zum fundamentalen raumplanerischen Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet im Widerspruch steht.