endhauses samt Umgebungsgestaltung und damit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist ohne weiteres eine geeignete Massnahme für die Durchsetzung der Bauvorschriften. Dadurch werden auch jene Personen, die ohne Baubewilligung bauen und so vollendete Tatsachen schaffen, nicht gegenüber jenen bevorteilt, die vorgängig ein Baugesuch einreichen und sich danach auch an den ergangenen Entscheid halten. Somit erweist sich diese Forderung auch als eine geeignete Massnahme für die Wahrung des Gleichbehandlungsgebots. Wie oben dargelegt, hat die Beschwerdeführerin das Wochenendhaus sukzessiv umfassend erneuert.