Es steht somit fest, dass die soeben genannten Beststandteile des ursprünglichen Wochenendhauses vor ihrem Ersatz nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar waren. Aus den Akten ist zudem nicht ersichtlich, aus welchem Grund sämtliche Fenster und Türen, der ganze Boden im Obergeschoss, die Innenund Aussenwände und die Konstruktion der Fassade vollständig 574 Verwaltungsbehörden 2020