pflicht ist gestützt auf § 23 Abs. 2 VRPG davon auszugehen, dass die tragende Dachkonstruktion ebenfalls abgebrochen und durch eine neue Dachkonstruktion ersetzt wurde. 2.4.2 In Bezug auf die Umgebungsgestaltung ist festzuhalten, dass gemäss den Akten nordwestlich des Wochenendhauses eine Pergola inkl. Holzpodest und ein Anbau mit Fenster (Baujahr 2000) abgebrochen wurden. An deren Stelle wurden ein eingekiester Sitzplatz mit einer Schwartenbrettwand-Abgrenzung und einer Dusche mit Betonsockel ohne Ablauf errichtet. Teile der Böschung wurden eingeschottert. In der Schotterböschung sind zwei Lampen installiert, mit welchen der Sitzplatz hangseitig angeleuchtet werden kann. Des