Bild von den aktuellen Verhältnissen zu machen. Wie bereits erwähnt, hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 2. Februar 2019 die geplante Besichtigung vor Ort abgelehnt. Daraufhin ersuchte der Rechtsdienst des Regierungsrats die Beschwerdeführerin am 5. Februar 2019 um eine schriftliche Mitteilung, ob sie auf das ausgesprochene Zutrittsverbot zurückkomme und Hand zur Durchführung der geplanten Augenscheinsverhandlung am 19. Februar 2019 zwecks Sachverhaltsfeststellung unter ihrer Mitwirkung biete.