Es stellt sich die Frage, ob vom ursprünglichen Wochenendhaus überhaupt noch etwas vorhanden ist. Insbesondere lässt sich allein aufgrund der Akten nicht feststellen, ob die Tragkonstruktion des Daches ebenfalls ersetzt wurde. Einerseits gab der Ehemann der Beschwerdeführerin anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 6. November 2014 an, dass der Dachstuhl immer noch derselbe wie früher sei (vgl. …). Andererseits kann der Beschwerde vom 27. Mai 2018 folgende Aussage entnommen werden: "Es wurden keine Räume vergrössert, Glasflächen wurden verkleinert, die Dachfläche/Hausfläche wurde verkleinert (Abbruch Anbau)".