59 Zonenwidrige Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone - Sistierung des Beschwerdeverfahrens - Nachträgliches Baubewilligungsverfahren für seit Langem bestehende Bauten und Anlagen - Beschränkung der hobbymässigen Pferdehaltung auf vier Tiere in Abgrenzung zu der auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens ausgerichteten gewerblichen Pferdehaltung - Rückbau nicht bewilligungsfähiger Bauten und Anlagen Aus dem Entscheid des Regierungsrats vom 27. März 2019 i.S. R.S. gegen den Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt/Gemeinderats O. und Gemeinderats Z. (RRB Nr. 2019-000324).