Ebenfalls in Abs. 3 aufgenommen wurden angebaute Ökonomiebauten; dies, weil in gewissen Teilen der Schweiz Wohn- und Ökonomieteil in der Regel eine Einheit bilden und es bei solchen Bauten nur schwer möglich ist, lediglich den Wohnteil zu erneuern, zu ändern oder wiederaufzubauen (vgl. VLP-ASPAN, Bestehende Bauten ausserhalb der Bauzone, Nr. 1/13, S. 16). Handelt es sich dagegen wie im vorliegenden Fall um einen nicht angebauten und in diesem Sinn frei stehenden, vom Wohnhaus klar abgetrennten Schopf – die Distanz beträgt rund 10 m –, kann Art. 24c RPG keine Anwendung finden (vgl. Alig/Hoffmann, a.a.O., Rz. 3.187; BGE 1C_784/2013, Erw. 8.5; RRB Nr. 2018-000870 vom 15. August 2018).