Wohnbauten mit allenfalls angebauten Ökonomiebauten aus, deren landwirtschaftliche Nutzung in einem Zeitpunkt aufgegeben wurde, in dem die Baute oder Anlage rechtlich bereits dem Nichtbaugebiet zugeordnet war (vgl. Jonas Alig/Kristin Hoffmann, in Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, Zürich/Basel/Genf 2016, Rz. 3.175 ff.). Während Art. 24c Abs. 1 und 2 RPG somit die Zonenwidrigkeit aufgrund einer Rechtsänderung erfassen, behandelt Abs. 3 die Zonenwidrigkeit in Folge einer Nutzungsänderung (vgl. Alig/Hoffmann, a.a.O., Rz. 3.180 ff.).