3. Besitzstandsschutz gemäss Art. 24c RPG 3.1 Die Beschwerdeführenden machen hauptsächlich geltend, da die landwirtschaftliche Nutzung des abgebrochenen Schopfs schon vor 1972 aufgegeben worden sei, sei das nachträgliche Baugesuch gestützt auf Art. 24c RPG gutzuheissen (vgl. …). Demgegenüber stellt sich die Abteilung für Baubewilligungen BVU auf den Standpunkt, da es sich beim umstrittenen Schopf um eine "allein stehende, unbewohnte landwirtschaftliche Baute" handle, sei Art. 24c RPG unter Berücksichtigung von Art. 41 Abs. 2 RPV nicht anwendbar (vgl. …).