60 Wiedererwägungsgesuch - Abgrenzung zwischen Landwirtschaftsbetrieb und Betrieb mit zonenwidriger Freizeitlandwirtschaft bzw. hobbymässiger Tierhaltung - Bedeutung der Anerkennung eines Betriebes als landwirtschaftlicher Betrieb für den Erhalt von Direktzahlungen für den raumplanungsrechtlichen Status dieses Betriebes - Beschränkung der hobbymässigen Pferdehaltung auf vier Tiere in Abgrenzung zu der auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens ausgerichteten gewerblichen Pferdehaltung