Wer bösgläubig gleich mehrere Bauten ohne Baubewilligung erstellt, nimmt in Kauf, dass er einen hohen Wert wieder abschreiben muss. Im Übrigen dürften die durch die langjährige Vermietung erzielten Einnahmen die Kosten der Erstellung der Bauten und Anlagen sowie die Rückbaukosten beträchtlich übersteigen, so dass dem Beschwerdeführer auch nach dem Rückbau noch ein erheblicher unrechtmässig erzielter Gewinn verbleibt. Der angeordnete Rückbau erscheint deshalb auch aus finanzieller Sicht als durchaus verhältnismässig. Zusammenfassend erweisen sich die von der Vorinstanz verfügten Rückbauanordnungen als recht- und verhältnismässig.