Es darf dabei vorausgesetzt werden, dass der Beschwerdeführer seine Mieter über das seit Juli 2018 hängige Beschwerdeverfahren orientiert hat, so dass sie hinreichend Zeit hatten, sich nach alternativen und rechtmässig erstellten Pferdeställen umzusehen. Dass der Rückbau der rechtswidrig erstellten Bauten und Anlagen mit erheblichen Rückbaukosten verbunden ist, wie der Beschwerdeführer geltend macht, kann schliesslich kein Grund sein, auf einen Rückbau zu verzichten. Wer bösgläubig gleich mehrere Bauten ohne Baubewilligung erstellt, nimmt in Kauf, dass er einen hohen Wert wieder abschreiben muss.