376 Verwaltungsbehörden 2019 anderen nahe gelegenen Wohnbaute wohnen oder Wohnsitz nehmen. Es ist dem Beschwerdeführer unbenommen, kurzfristig einen entsprechenden Nachweis zu erbringen und ein gehöriges Baugesuch einzureichen, welches in der verfügten Rückbaufrist bewilligt werden könnte und die Rückbauanordnung diesbezüglich korrigieren würde. Dass die verfügten Rückbaufristen von sechs beziehungsweise drei Monaten unangemessen sind, macht der Beschwerdeführer jedenfalls zu Recht nicht geltend.