Die auf dem Gebiet der Gemeinde O. erstellten Bauten und Anlagen befinden sich überdies in einer Landschaftsschutzzone. Das um den ehemaligen Landwirtschaftsbetrieb ausgeschiedene sogenannte Siedlungsei nimmt nur betriebsnotwendige landwirtschaftliche Bau- 2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 375