a RPG möglichst erhalten bleiben sollen. Das wiegt insofern schwer, als die im Kanton Aargau noch verfügbaren Fruchtfolgeflächen nur noch geringfügig über dem Mindestumfang liegen, welche der Kanton gemäss dem bundesrätlichen Sachplan Fruchtfolgeflächen sicherzustellen hat, und laufend weitere Flächen durch unverzichtbare standortgebundene Anlagen verloren gehen. Für die Erfüllung der Bundesvorgaben ist es deshalb unerlässlich, dass geeignete Flächen ungeachtet ihrer tatsächlichen Nutzung in der jüngeren Vergangenheit als Fruchtfolgeflächen erhalten bleiben oder dafür wieder bereitgemacht werden.