einem Beseitigungsrevers verbunden worden. Die Baute hätte also bei Aufgabe des landwirtschaftlichen Gewerbes ebenfalls zurückgebaut werden müssen. 4. Rückbauanordnung Nach dem Gesagten wurden alle strittigen Bauten und Anlagen ohne die erforderliche Baubewilligung erstellt und die Voraussetzungen für eine nachträgliche Bewilligung sind nicht erfüllt.