aus dem Jahre 1991, der von der damaligen Abteilung Landwirtschaft des Finanzdepartements am 28. Oktober 1991 anerkannt wurde. Gemäss den eingereichten Belegen vereinbarte E. S. als damalige Vertreterin des Betriebs S. mit W. H., Z., eine Betriebszweiggemeinschaft im Hinblick auf die betriebliche Zusammenarbeit bei der Milchproduktion. Der Vertrag trat auf den 1. Mai 1991 in Kraft, wurde für fünf Jahre abgeschlossen und verlängerte sich ohne Kündigung um weitere fünf Jahre. Daraus kann geschlossen werden, dass zumindest 1991 noch eine landwirtschaftliche Tierhaltung bestand.