Die Bauten waren aber auch nicht bis 1998 materiell rechtmässig, bloss, weil die landwirtschaftliche Tätigkeit erst nach 1972 eingestellt worden war. Bis wann und in welchem Umfang Landwirtschaft betrieben wurde, ist unklar. Der Beschwerdeführer geht von einer landwirtschaftlichen Nutzung bis 1998 aus und verweist als Beweis auf einen Gesellschaftsvertrag 372 Verwaltungsbehörden 2019