Dies ist im Normalfall zu bejahen, kann aber aus Gründen der Verhältnismässigkeit zu verneinen sein oder weil der Grundeigentümer den rechtswidrigen Zustand gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben beibehalten darf. Die Frage, ob eine Baute fortbestehen oder gar gestützt auf Art. 24c RPG umgebaut und erweitert werden darf, stellt sich immer nur dann, wenn die Beseitigung dieser Baute nicht (mehr) verlangt werden kann. In dieser 370 Verwaltungsbehörden 2019