Die Abteilung für Baubewilligungen BVU hat darauf die an sich bereits aufgrund der gewählten Formulierung ("die erstellten Bauten und Anlagen müssen unter folgenden Auflagen zurückgebaut werden") unmissverständliche Verfügung vom 9. April 2018 dahingehend erläutert, es müssten alle auf Seite 2 der Verfügung aufgezählten und abgewiesenen Bauten und Anlagen zurückgebaut werden. Auf die "Luftaufnahme 1998" sei nur bezüglich der wiederherzustellenden Topographie verwiesen worden und das Luftbild von 1998 habe man verwendet, weil kein älteres und namentlich keines von 1972 verfügbar ist. Grundsätzlich sind alle seit dem 1. Juli 1972 (erste Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet) ohne