dem Beschwerdeführer denn auch in Erwägung 2.2 grundsätzlich den Einbau von vier Boxen in das bestehende Ökonomiegebäude für die Haltung von vier Pferden sowie eine maximal 160 m2 grosse Allwetterauslauffläche unmittelbar angrenzend an das Stallgebäude als bewilligungsfähig zu. Im Interesse einer tierfreundlichen Haltung erlaubt sie damit etwas mehr als die 36 m2 pro Pferd, welche die Wegleitung Pferd und Raumplanung, Version 2015, des Bundesamtes für Raumentwicklung beziehungsweise die Tierschutzverordnung für Equiden mit einer Widerristhöhe von über 175 cm vorsieht (vgl. Tabelle 7 des Anhangs 1 TSchV; Art. 34b Abs. 3 RPV).