Gemeint sind Allwetterausläufe, nicht aber Reitplätze. Wenn R. S., der heute nicht in einer nahegelegenen Wohnbaute, sondern an der rund 3 km entfernten S.-trasse in Z. wohnt, an der X-gasse in Z. Wohnsitz nimmt, können ihm also der Einbau von Pferdeboxen in den Ökonomietrakt des altrechtlichen, vor 1972 erbauten ehemaligen Landwirtschaftsgebäudes an der X-gasse für die hobbymässige Haltung von vier eigenen Pferden bewilligt werden. Der angefochtene Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU (…) gesteht 366 Verwaltungsbehörden 2019