Der Stadtrat ist zwar je nach Ausgang der laufenden Abklärungen bereit, seine seinerzeitigen raumplanerischen Beschlüsse in Wiedererwägung zu ziehen. Eine Umsetzung würde aber erst in einem nachgelagerten Teilrevisionsverfahren der Nutzungsplanung erfolgen. Im heutigen Zeitpunkt kann also keine Rede davon sein, eine Revision der Nutzungsplanung, welche den Pferdehaltungsbetrieb zonenkonform macht, sei von den Gemeinden bereits beschlossen oder zumindest aufgelegt. Es besteht bloss die Hoffnung des Beschwerdeführers, dass künftig eine Revision zu seinen Gunsten erfolgt.