Der Beschwerdeführer hat den betroffenen Gemeinden Z. und O. zwar die Schaffung einer Spezialzone für die Pferdehaltung beantragt. Der Gemeinderat O. hat allerdings mit Protokollauszug vom 20. August 2018 berichtet, der aktuelle Entwurf des Kulturlandplans sehe im Bereich der Parzellen des Beschwerdeführers keine Änderung vor. Die Planungskommission sei zurzeit daran, die grosse Anzahl der Mitwirkungsbegehren sowie die Anträge des Beschwerdeführers zuhanden des Gemeinderats zu bearbeiten. Konkrete Angaben zum Ausgang der Prüfung könnten noch nicht gemacht werden. Ähnlich hat sich auch der Stadtrat Z. in seiner Stellungnahme vom 5. September 2018 geäussert.