Die von der Landwirtschaft Aargau DFR aufgezeigten Hindernisse für eine Bewilligung der strittigen Bauten werden damit aber in absehbarer Zeit nicht beseitigt. Es bestehen keine zwei landwirtschaftlichen Betriebe, welche zusammengeschlossen werden könnten. Die Ehefrau des Beschwerdeführers, welche bisher nicht einmal den Pensionspferdebetrieb geführt hat, müsste das landwirtschaftliche Gewerbe und den Pensionspferdestall selber und auf eigene Rechnung und Gefahr betreiben. Dazu müssten zuerst einmal die bestehenden Pachtverträge gekündigt werden und es wäre auch in diesem Fall noch offen, ob überhaupt zusätzliche Bauten bewilligungsfähig wären.