Gleichzeitig macht der Beschwerdeführer aber geltend, ein Kaufvertrag sei bereits im Jahre 2016 entworfen worden. Dass dieser auch im Januar 2019 noch nicht unterzeichnet war, spricht nicht für eine ambitiöse Weiterverfolgung des Projekts zur Legalisierung der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone. Die von den beteiligten Gemeinden erstellte Chronologie der Ereignisse auf dem Betrieb an der X-gasse zeigt, dass es der Beschwerdeführer trotz regelmässiger behördlicher Mahnung seit dem Jahre 2003 nicht zustande brachte, den Pferdehaltungsbetrieb auf eine rechtlich korrekte Basis zu stellen.