Noch am 5. November 2018 hat der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers berichtet, der Verkauf solle bis Ende 2018 umgesetzt sein. Bestehende Pachtverträge müssten aber teilweise aufgelöst und neu abgeschlossen werden. Die umfangreichen Arbeiten benötigten Zeit, würden aber bei ambitiöser Vorgehensweise voraussichtlich bis Mitte 2019 abgeschlossen sein. Allenfalls müsste die Sistierung eben bis zum Abschluss der Arbeiten verlängert werden. Gleichzeitig macht der Beschwerdeführer aber geltend, ein Kaufvertrag sei bereits im Jahre 2016 entworfen worden.