10 LBV nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer hat darauf argumentiert, er wolle den Pferdehaltungsbetrieb an die Schwiegereltern verkaufen, die zwar ein landwirtschaftliches Gewerbe besässen, den Betrieb aber altershalber nicht selbst führen würden, da sie 1939 beziehungsweise 1941 geboren seien. Die Führung des Betriebs würde seine 1970 geborene Ehefrau übernehmen. Heute sind sämtliche Gebäude und Anlagen des Pferdehaltungsbetriebs ausser dem Wohnhaus verpachtet (vgl. …). Noch am 5. November 2018 hat der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers berichtet, der Verkauf solle bis Ende 2018 umgesetzt sein.