Er argumentiert heute einerseits mit dem Besitzstandsschutz und andererseits damit, die Pferdehaltung könne durch einen Betriebszusammenschluss mit einem landwirtschaftlichen Gewerbe oder durch Schaffung einer Spezialzone für die Pferdehaltung zonenkonform und damit legalisiert werden. Die Landwirtschaft Aargau DFR hat in ihrer Stellungnahme vom 17. August 2018 ausgeführt, der in Aussicht gestellte Betriebszusammenschluss sei nicht geeignet, die Voraussetzungen für die nachträgliche Bewilligung der ohne Baubewilligung erstellten Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung zu schaffen. Gemäss Art.