führung der beiden Betriebe werde seine Ehefrau U. H. den vereinigten Betrieb führen. Die strittigen Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung befinden sich auf den Parzellen 1326 und 3441 in Z. sowie auf den Parzellen 1756, 1757 und 4188 im angrenzenden O. Sämtliche Parzellen sind ausserhalb der Bauzonen in der Landwirtschaftszone gelegen. Die Parzellen 1756, 1757 und 4188 sind überdies mit einer Landschaftsschutzzone überlagert, in welcher Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen grundsätzlich verboten sind. Ein engerer Hofbereich ist zwar mit einem sogenannten "Siedlungsei" von dieser Landschaftsschutzzone ausgenommen.