dann keine zonenwidrige Freizeit-Landwirtschaft mehr vor, sondern eine zonenkonforme Pferdehaltung auf einem landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb. Ferner würden derzeit die Nutzungsplanungen in den Gemeinden Z. und O. revidiert. Er habe in beiden Gemeinden den Antrag gestellt, es sei eine Spezialzone für die Pferdehaltung zu schaffen, damit sein Betrieb erhalten werden könne. Mit Eingabe vom 5. November 2018 machte er zusätzlich geltend, er erwäge den Verkauf des Betriebs an die Schwiegereltern E. und P. H., die in M. ein landwirtschaftliches Gewerbe führten. Nach der Zusammen- 2019 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 361