59 Zonenwidrige Pensionspferdehaltung in der Landwirtschaftszone - Sistierung des Beschwerdeverfahrens - Nachträgliches Baubewilligungsverfahren für seit Langem bestehende Bauten und Anlagen - Beschränkung der hobbymässigen Pferdehaltung auf vier Tiere in Abgrenzung zu der auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens ausgerichteten gewerblichen Pferdehaltung - Rückbau nicht bewilligungsfähiger Bauten und Anlagen