Anknüpfungspunkt der Elternbeiträge ist der Aufenthalt von Kindern in einer Tagessonderschule oder stationären Einrichtung. Mit den Elternbeiträgen wird jedoch nicht die staatliche Leistung für den Betrieb der Anstalt abgegolten, sondern die Eltern werden vielmehr verpflichtet, ihre Kosteneinsparungen (beziehungsweise – rechtlich ausgedrückt – den ihnen zukommenden wirtschaftlichen Sondervorteil) auszugleichen. Im konkreten Fall besteht der wirtschaftliche Sondervorteil darin, dass die Eltern für die Verpflegung und Unterkunft ihrer Kinder wegen des Aufenthalts in der stationären Einrichtung nicht mehr direkt aufkommen müssen.