Es kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Benützenden von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche gebrauchen dürfen. Diese sind gegenüber den Automobilistinnen und Automobilisten vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht