Ergebnis der Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Eine subsidiäre Anwendung des Äquivalenzprinzips ist daher nicht angezeigt. (…) 70 Begegnungszone (Tempo-20-Zone) - Geeignetheit von Tempo-20-Zonen in Wohnquartieren mit verkehrsarmen Strassen; Nutzung der Strassen durch Kinder für Spiel und Sport (Erw. 2.1) - Die Gemeinden verfügen in der Handhabung der Zonierung von Geschwindigkeitsherabsetzungen über eine grosse Freiheit (Erw. 2.2). - Inhalt des erforderlichen Gutachtens (Erw. 2.3 und 3) - Kombination von Begegnungszonen mit einem Fahrverbot in Ausnahmefällen (Erw. 5)