den. (…) 6. Zusammenfassend wäre im vorliegenden Fall aufgrund der gegebenen Umstände eine Wegweisung des Beschwerdeführers aus dem Stadtgebiet von Aarau für die Dauer von zwei Tagen gestützt auf § 34 Abs. 1 lit. a und lit. b PolG recht- und verhältnismässig gewesen. Die zeitlich darüber hinausgehende Wegweisung für die Dauer eines Monats hält im vorliegenden Fall einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. (…) 2018 Schulrecht 469 II. Schulrecht