Es rechtfertigt sich daher im Grundsatz, entsprechende Vorkehren zu treffen und Gruppen, von denen die Gefährdungen und Störungen ausgehen, wegzuweisen und fernzuhalten" (BGE 132 I 49, Erw. 7.1). Bezugnehmend auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Wegweisungen hält das Bundesgericht fest, dass der Grundrechtsein- 466 Verwaltungsbehörden 2018