hen. Nicht zu verkennen ist allerdings, dass ein übermässiger Alkoholkonsum die Hemmschwelle senken kann. Alkoholkonsum kann daher auch ein präventives polizeiliches Einschreiten gebieten, wenn der begründete Verdacht einer Gewalteskalation besteht. Ein solcher Verdacht manifestierte sich vorliegend im Rahmen der Polizeikontrolle und des vom Beschwerdeführer gezeigten renitenten Verhaltens. Für die Erreichung des Ziels eines präventiven polizeilichen Einschreitens zur Verhinderung einer Eskalation hätte sich eine Wegweisung und Fernhaltung des Beschwerdeführers vom Stadtgebiet von Aarau für die Dauer von einem Tag oder von zwei Tagen gestützt auf § 34 Abs. 1 lit.