3. 3.1 Die Kantonspolizei Aargau wies den Beschwerdeführer am 17. November 2017 für die Dauer eines Monats vom gesamten Stadtgebiet von Aarau weg, wobei sie als Ausnahme dem Beschwerdeführer sinngemäss erlaubte, die Berufsschule Aarau zu besuchen. Den Sachverhalt und die Begründung der Wegweisung stellte sie in der angefochtenen Verfügung wie folgt dar: "I. Sachverhalt Versuchte, sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Verhielt sich während der Kontrolle renitent und aggressiv. (…) II. Begründung Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung. Verhinderung von Straftaten." 3.2