Im Übrigen steht es dem Gemeinderat auch zu, die betroffenen Personen mündlich zum Sachverhalt anzuhören. Da zwischen den Eltern und der Gemeinde keine Einigkeit über die Tragung des Schulgelds bestand, war das BKS erstinstanzlich zuständig, über die Tragung des Schulgelds für den auswärtigen Schulbesuch des Beschwerdegegners zu entscheiden. (…) 2018 Gesundheitsrecht 473 III. Gesundheitsrecht 67 § 12 HBV - Führung einer Apotheke mit Drogerie - Verwendung einer Firmenbezeichnung "Apotheke & Drogerie" in Auskündigungen (Werbung)